1988 wurde der IPCC gegründet und damit wurden wissenschaftliche Erkenntnisse zum Klimawandel für politische Entscheidungsträger bewertet. Es folge 1992 die Unterzeichnung des UNFCCC in Rio de Janiero, das die Grundlage für ein Rahmenabkommen für eine internationale Klimapolitik legt. Erstmals gab es Verpflichtungen von Industrieländern, die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren und es wurde die Voraussetzungen für den Emissionshandel gelegt. 2006 legte dann der Stern-Report offen, dass das „Nicht-Handeln“ die Kosten des „Handelns“, also der Umsetzung von Maßnahmen gegen den Klimawandel, übersteigen. Sie fragen sich nun - Was hat das mit Transitions- bzw. Transformationsplänen und (meinem) Unternehmen und dessen Finanzierung zu tun?
Im Kern geht es bei Transitions- bzw. Transformationsplänen um den Aufbau von Resilienz und Anpassungsfähigkeit zur Zukunftssicherung von Unternehmen und ganzen Gesellschaften. Diese begründen sich in einer Reaktion auf die Veränderungen durch den Klimawandel sowie weiteren ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen. Das Zielbild einer zukunftsfähigen, angepassten und wirtschaftlich erfolgreichen Gesellschaft wird durch den EU Green Deal gezeichnet. Daraus ergeben sich auch regulatorische Vorgaben für Unternehmen und Finanzinstitute.
In diesem Kontext stellt sich für Unternehmen und Finanzinstitute die zentrale Frage, wie Klima- und Nachhaltigkeitsziele konkret in der Unternehmensstrategie, entlang der Wertschöpfungskette, den Verantwortlichkeiten und im Geschäftsmodell verankert sind. Für einen Glaubwürdigen Transformations- oder Transitionsplan braucht es darüber hinaus Transparenz über die Chancen und Risiken.
Dabei werden physische Risiken, wie akute Extremwettereignisse und chronische Risiken, wie langsame Veränderungen in der Umwelt, unterschieden. Übergangsrisiken können politischer oder rechtlicher Natur sein, technologische Entwicklungen oder Veränderungen am Markt umfassen oder die Reputation betreffen. Zu den Chancen werden Ressourceneffizienz, die Energiewende, neue Produkte und Dienstleistungen, Widerstandsfähigkeit und Zugang zu Kapital genannt.
Das Pariser Klimaabkommen ist ein globaler Konsens auf eine Erderwärmung von unter 2 Grad. Der Sonderbericht des IPCC von 2018 zeigt jedoch deutlich, dass es einen großen Unterschied zwischen dem 1,5 und 2 Grad-Ziel gibt. Bei über 1,5 Grad Erderwärmung sind die Risiken und (finanziellen) Schäden weit aus gravierender, weitreichender und irreversibler. Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse mündeten in Rahmenwerke für Unternehmen und Finanzinstitutionen. Es kristallisierten sich Standards und Rahmenwerke heraus, die die Bedeutung von Übergangsplänen betonen.
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU ist ein Rahemenwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung inkl. definierter Standards für Unternehmen. Dieser gibt vor, dass Unternehmen nicht nur den IST-Zustand dokumentieren und offenlegen, sondern auch Ziele und Maßnahmen definieren müssen, die einen Beitrag zur Erreichung des EU Green Deals leisten. Dabei wird eine „Übergangsplanung“ erfordert: Warum sind diese Ziele relevant? Bis wann und wie sollen sie erreicht werden? Wer ist verantwortlich? Wie passt es in die gesamte Unternehmensstrategie? Welche Chancen und Risiken gibt dabei? Wie lässt sich der Fortschritt messen? Wie wird der Übergang finanziert?
Auch der ISBB-Standard (IFRS S1 und S2), der die Grundlage für Finanzinformationen bildet, betont die Bedeutung von Transitionsplänen. Vor allem in Bezug auf das Klima haben sich globale Standards und Benchmarks entwickelt. Diese basieren auf einer Berechnung der Treibhausgasemissionen eines Unternehmen nach klaren Kriterien, einer Orientierung an dem Transitionspfad zur Klimaneutralität nach dem Pariser Abkommen und messbaren Zielen und Kennzahlen für die Umsetzung inklusiver einer finanziellen und strategischen Planung.
Der CRREM-Pfad (Carbon Risk Real Estate Monitor) ist ein Steuerungsinstrument für die strategische Immobilienpositionierung. Wissenschaftlich fundierten Dekarbonisierungspfade ermöglichen es Unternehmen, ihre Gebäudeportfolios, paris-konform auszurichten und Klimarisiken transparent zu machen.
Der Immobiliensektor muss sein CO2-Budget drastisch reduzieren, da die verfügbaren Emissionsbudgets schneller aufgebraucht werden als prognostiziert. Ohne nachhaltige Effizienzmaßnahmen erreichen Objekte den kritischen "Stranding Point", ab dem sie Wertminderungen durch Regularien und steigende Energiekosten unterliegen. Die CRREM-Pfade fungieren somit als Frühwarnsystem und Navigationsinstrument, um rechtzeitig kosteneffiziente Dekarbonisierungsmaßnahmen zu implementieren und Immobilienportfolios zukunftssicher zu positionieren.
Quelle: CREEM - eigene Übersetzung
Transitionspläne beschreiben den schrittweisen Übergang zu klimafreundlicheren Prozessen, Produkten und Dienstleistungen durch operative Maßnahmen wie Energieeffizienz-Verbesserungen, Umstellung auf erneuerbare Energien oder nachhaltige Lieferketten.
Der Hauptunterschied ist folgender: Transition bedeutet Anpassung bestehender Strukturen, Transformation deren grundlegende Neugestaltung. Transitionspläne sind kurzfristig umsetzbar, Transformationspläne benötigen langfristige Investitionen und neue Kompetenzen.
Erfolgreiche Umsetzungsstrategien im Kontext der Klimaschutzmaßnahmen kombinieren beides: Transition für sofortige Maßnahmen, Transformation als langfristige Vision.
Die europäischen Fördermaßnahmen sind Teil des Europäischen Green Deal, mit dem die 27 EU-Mitgliedstaaten bis 2050 klimaneutral werden wollen. In einem ersten Schritt sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 sinken. Unternehmen und Regionen müssen bei der Beantragung dieser Fördermittel konkrete Klimatransformationspläne vorlegen, die wissenschaftsbasierte Ziele, Maßnahmen zur Emissionsreduktion und einen klaren Zeitrahmen für die Umsetzung enthalten.
Folgende sind die aktuell wichtigsten Hauptförderprogramme:
Folgende sind die aktuell wichtigsten EU-Strukturfonds:
Die BAFA-Förderung Modul 5 unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität als strategischer Baustein für eine fundierte Dekarbonisierungsstrategie. Die Förderquote beträgt für große Unternehmen 40%, für mittlere Unternehmen 50% und für kleine Unternehmen 60% der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 € pro Standort, bei Mitgliedschaft in einem Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk steigt diese auf 90.000 €
Konkret müssen mindestens 40% Reduktion innerhalb der ersten 10 Jahre und langfristige Klimaneutralität bis 2045 als Ziele definiert werden. Anders als bei den Modulen 1-4 und 6 erfolgt die Antragstellung für Transformationspläne über den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Es können kontinuierlich Anträge gestellt werden, aktuell mit einer Einreichungsfrist bis zum 31.8.25
Transformations- bzw. Transitionspläne entwickeln sich vom regulatorischen "Must-have" zum strategischen Erfolgsfaktor. Die Kombination aus gesetzlichen Anforderungen zur Transformation bzw. Transition, abrufbaren Fördermitteln und konkreten Umsetzungstools wie z.B CRREM für die Immobilienbranche machen Transformations- bzw. Transitionspläne wirtschaftlich darstellbar. Erfolgreiche Unternehmen verbinden operative Transition mit strategischer Transformation - für Resilienz, Kapitalzugang und Wettbewerbsvorteile in den angestrebten klimaneutralen und nachhaltigen Märkten von morgen.