Wenn ein Mensch verstirbt, bleiben auch persönliche Daten in der Cloud oder in sozialen Netzwerken zurück. Man spricht dabei vom digitalen Nachlass. Es ist ratsam die Nutzung dieser Daten zu Lebzeiten privat, wie auch geschäftlich zu regeln.
Fast 90 Prozent aller Bundesbürger sind online! Im eMail-Account, in sozialen Netzwerken, beim Online Banking – überall sind Informationen über den Nutzer gespeichert.
Was passiert mit diesen Daten im Todesfall? Man spricht in Bezug auf die Daten vom digitalen Nachlass. Darunter versteht man alle Rechtsverhältnisse eines Erblassers, die auf digitalem Wege und in digitalen Systemen entstanden und gespeichert sind.
Sie laufen einfach weiter. Ohne Zugangsdaten haben Angehörige keine Möglichkeit, darauf zuzugreifen oder die Inhalte zu bearbeiten. Selbst Profile inaktiv zu setzen oder zu löschen ist nach dem Tod nicht so einfach möglich. Dies kann schnell ein bürokratischer und langwieriger Weg werden, wenn nicht Vorsorge getroffen wurde. Oft läuft die Kommunikation dann einseitig weiter weil man an die Accounts nicht herankommt. Für die hilflosen Angehörigen ist dies meist eine schlimme Situation!
Zu Lebzeiten sollte rechtzeitig festgelegt werden, was mit den einzelnen Konten und Daten nach dem Tod eines Erblassers passieren soll. Viele User wissen nicht, dass gespeicherten Daten des verstorbenen Users beim Anbieter der „digitalen Werkzeuge“ verbleiben. Erben in der realen, physischen Welt werden nicht automatisch Erben des digitalen Nachlasses. Personenbezogene Daten bleiben über den Tod hinaus ein sensibles Gut.
Man denke nur an den Diebstahl von Identitäten und Missbrauch, was ggfs auch zu Schadensersatzforderungen aus der Erbmasse weitreichende Folgen haben kann.
Nicht zu vergessen ist die Beschädigung des guten Rufes oder des Leumunds im Fällen von „gefakten Daten und Nachrichten“ die zu einer üblen Nachrede auf den Verstorbenen führen können.
Digitaler Nachlass ist jedoch viel mehr als nur die Profile bei Instagram, Facebook, YouTube und Co. Verträge werden zunehmend online abgeschlossen. Von Netflix, Booking.com bis hin zur Bahncard werden Login Daten personalisiert. Verträge für Mobiltelefon, Gasversorgung und Pay-TV wird alles Online geregelt. Amazon-Bestellung, das Gebot bei eBay und Abonnements alles wird Teil der Erbmasse und ist immer mit Kosten und Verpflichtungen verbunden.
All dies kann durch frühzeitige Vorsorge zu Lebzeiten geregelt werden.
Der einfachste Schritt seinen digitalen Nachlass zu regeln, ist das Erstellen einer Übersicht aller Profile, einschließlich der Zugangsdaten. Diese Liste sollte sicher verwahrt und im Todesfall den Angehörigen, einer Person des Vertrauens oder einem Nachlassverwalter zugänglich gemacht werden. Mindestens der Zugang zum eMail-Account sollte hinterlegt werden, denn viele Passwörter lassen sich unter Angabe der verwendeten eMail-Adresse zurücksetzen. Am besten wird dies noch durch eine schriftliche Vollmacht unterstützt. Eine Check-Liste mit den wichtigsten Accounts sowie eine Muster-Vollmacht wird z.B. von den Verbraucherzentralen auf deren Homepage kostenfrei angeboten. Man erhält eine Hilfe um den den digitalen Nachlass im Netz zu regeln.
Neben den wirtschaftlichen Werten befinden sich auf den Servern und in der Cloud oftmals viel wertvollere indeelle Schätze. Online Tagebücher, Reiseerinnerungen und viele viele Bilder und Videos sind heute selbstverständlich in der Cloud gespeichert. Ohne entsprechende Zugangsdaten haben Angehörige auch hier keine Chance, auf diese sehr persönlichen Erinnerungen zuzugreifen.
Ein weitere Punkt für Digitalen Nachlass ist für die Hinterbliebenen ein ganz pragmatischer:
Die klassische Todesanzeige in der Zeitung erreicht heute, besonders bei jüngeren Verstorbenen nur noch einen kleinen Teil des Bekannten- und Freundeskreises. Mit einer Nachricht über Netzwerke, erreichen die Angehörigen schnell und unkompliziert das persönliche Netzwerk des Verstorbenen. So kann die Chronik des Toten schnell zum digitalen Kondolenzbuch werden und so zur Trauerarbeit beitragen.
Diese zehn einfachen Schritte helfen Ihnen bei der Regelung Ihres digitalen Nachlasses:
Um zu vermeiden, dass die persönlichen Daten beim Anbieter bleiben ist eine frühzeitige Regelung zwingend nötig. Auch jüngste Rechtsprechung hat noch zu keine Grundsatzurteil geführt, bisher musste in jedem Einzelfall das Recht für die Hinterbliebenen Erstritten werden. Beim Tod eines geliebten Menschen ist dies eine ungeheuerliche zusätzliche Belastung!
Mittlerweile bieten aber auch Plattformen wie Facebook und Co die Möglichkeit, direkt eine Regelung für Digitalen Nachlass zu bestimmen und bereits im Account einzutragen.